AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pool + Wellness City GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand: 05/2022 )

1. Für alle Verkaufs- oder Vertragsabschlüsse mit Privatpersonen oder Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen und mündliche Abreden werden erst durch die briefliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Preisauszeichnungen im Ladengeschäft 2201 Gerasdorf sind freiwillig und nicht zwingend erforderlich da die Verkäufe hauptsächlich auf persönlicher Beratung der Verkäufer basieren.

2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen verpflichten den Verkäufer selbst dann nicht, wenn er den Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Mit beiderseitiger Unterfertigung der Auftragsformulare des Verkäufers durch Käufer und Verkäufer, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und berechtigt den Verkäufer zur sofortigen Ausführung dessen. Nicht geleistete Anzahlungen durch den Käufer haben keinen Einfluss auf die Rechtskräftigkeit des abgeschlossenen Kaufvertrages.

4. Rückgaben und Umtausche bereits ausgefolgter Artikel durch den Käufer (einseitiger Vertragsrücktritt) sind ohne gesetzlichen Grund ausgeschlossen. Rücknahmen durch den Verkäufer aus Kulanzgründen ausschließlich in Form von Wertgutscheinen. Änderungswünsche zu abgeschlossenen Kaufverträgen können binnen 3 Tagen, sofern die jeweiligen Lieferanten diese noch berücksichtigen können, die Produkte noch nicht ausgefolgt bzw. montiert wurden, nach Rücksprache mit dem Verkaufspersonal des Verkäufers, berücksichtigt werden (eine Verpflichtung des Verkäufers dazu besteht nicht). Änderungswünsche bedürfen der Schriftform und sind ohne schriftliche Bestätigung des Verkäufers ungültig. Bereits in Arbeit befindliche bzw. montierte Artikel oder Sonderbestellungen auf Kundenwunsch sind von einer Änderung ausgeschlossen. Mündliche Absprachen zu Retouren, Umtausch und Änderungen sind ausgeschlossen. Bei „Poolcity-Superdeals“ oder sonstigen Poolcity-SET-Angeboten bewirkt die Geltendmachung des gesetzlichen Widerrufsrechtes die Aufhebung des gesamten „Poolcity-Superdeals“ bzw. die Aufhebung des gesamten SET-Kaufvertrages; ein Teilwiderruf zu einzelnen Bestandteiles des „Poolcity-Superdeals“ bzw. zu einzelnen Bestandteilen des SET-Kaufvertrages ist explizit ausgeschlossen

5. Auftretende Mängel sind dem Verkäufer unmittelbar, nicht jedoch später als 5 Werktage nach Übernahme der Verkaufsgegenstände oder nach sichtbar werden der Mängel, schriftlich bekannt zu geben. Der Käufer kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, sofern es nicht unmöglich und für den Verkäufer nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. Die Bearbeitung und Behebung des Mangels kann saisonal bedingt lange dauern. Ein Rückbehalt von Zahlungen aufgrund von Mängeln durch den Käufer ist ausschließlich in der Höhe des betroffenen Produktes bzw. der Serviceleistung bzw. dem Mangel verhältnismäßig angepasst berechtigt. Verkaufte Ausstellungsstücke bzw. Lagerware (z.B. Whirlpools, Einstückpools, IR-Kabinen etc.) gelten bei Auftragserteilung durch den Käufer inkl. aller etwaiger Mängel als besichtigt und angenommen.

6. Gewährleistungsansprüche für Käufer im Sinne des KSchG beinhalten gesetzlich vorgegebene Fristen, bzw. vom jeweiligen Hersteller der Verkaufsgegenstände zur Verfügung gestellte Angaben. Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche (wie z.B. Demontage und Neumontage, Schadenersatz) sind ausgeschlossen. Für weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für eventuelle Folgeschäden bzw. zeitliche Verzögerungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Abverkaufs- und Konkursware sowie Verschleißteile (wie z.B. Dichtungen, Mess-Sonden) sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen. Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt zumindest dem Grunde nach vorhanden war.

7. Für Käufer, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe der Ware. Der Käufer muss auftretende Mängel wenn möglich bei Lieferung, jedenfalls spätestens binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Auftreten des Mangels, bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche schriftlich rügen. Alle weiteren Bedingungen siehe Punkt 6.

8. Für durch leichte Fahrlässigkeit durch den Verkäufer oder Personen, für die der Verkäufer einzustehen hat, verursachte Schäden oder Folgeschäden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

9. Vereinbarte Liefer- und/oder Montagefristen sind Angaben nach bestem Wissen des Verkäufers, gelten ausschließlich in schriftlicher Form und beginnen ab Eingang der Anzahlung. Für Abweichungen durch unerwartete Verzögerungen haftet der Verkäufer nicht. Treten vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerungen oder Veränderungen in der Belieferung mit Handelswaren, Rohstoffen oder Maschinen, Ausnahmezustand, Krieg oder hoheitliche Anordnungen ein, durch die eine fristgemäße Lieferung zu normalen Arbeitsbedingungen unmöglich wird, verlängert sich die Liefer- und/oder Montagefrist in angemessenem Umfang, saisonbedingt kann es je nach Montageumfang auch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Wird die Lieferung oder Montage unmöglich, entfallen die beidseitigen Verpflichtungen hinsichtlich der Lieferung. Etwaige Zusatz- bzw. Folgekosten des Kunden und von dritten Parteien (z.B. Baumeister, Elektriker) können dem Verkäufer nicht verrechnet werden. Pönalen sind generell ausgeschlossen.

10. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Auszahlung des Kaufpreises inkl. aller Nebengebühren alleiniges und unbeschränktes Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt über diese Gegenstände ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen und trägt das volle Risiko auch hinsichtlich der Gefahr des Unterganges, Verlustes oder der Wertminderung. Im Falle einer Pfändung der Verkaufsgegenstände ist der Käufer verpflichtet mit allen Mitteln die Einstellung der Exekution der Gegenstände zu erwirken und den Verkäufer von der Pfändung zu verständigen. Diesbezüglich zusätzlich anfallende Kosten trägt der Käufer. Im Insolvenzfall des Käufers ist der Verkäufer unter Berücksichtigung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Herausgabe der Ware zu fordern.

11. Im Falle einer fehlenden Zahlung des gesamten, sowie eines restlichen Verkaufspreises nach erfolgter 1. Mahnung ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Verkaufsgegenstand zurückzufordern und alle mit diesem Vorgang verbundenen Schadenersatzansprüche und anfallende Kosten geltend zu machen. Ungeachtet dessen bleibt das Recht des Verkäufers, weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen, aufrecht. Nach dem 1. erfolglosen Mahnschreiben wird der Anspruch seitens des Verkäufers gerichtlich verfolgt.

12. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden monatlich Verzugszinsen in der Höhe von 6% des offenen Betrages in Rechnung gestellt. Etwaige ausdrückliche und schriftlich vereinbarte Skonti sind ausschließlich bei fristgerechter Bezahlung sämtlicher (Teil)Rechnungen gültig.

13. Der Käufer ist zum Vertragsrücktritt im Sinne des § 3 KSchG und des § 3a KSchG berechtigt. Wird ein Kaufvertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers abgeschlossen, hat der Käufer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausgenommen davon sind in diesem Zeitraum bereits gelieferte, montierte oder installierte Produkte.

14. Erklärt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag ohne dazu berechtigt zu sein, hat der Verkäufer das Recht, die Rücktrittserklärung anzunehmen und eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises (Gesamt-Auftragspreis) einzubehalten. Ungeachtet dessen bleibt das Recht des Verkäufers weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen, aufrecht.

15. Bei Nichtabholung des Verkaufsgegenstandes im vereinbarten Zeitraum (spätestens aber nach 6 Monaten) hat der Verkäufer das Recht eine Lagergebühr in der Höhe von 3% des Rechnungs- bzw. Auftragsbetrages inkl. Mehrwertsteuer pro angefangenem Monat zu berechnen und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Stornogebühren (siehe Punkt 14) geltend zu machen. Sollte der Verkäufer zur Montage dieser Gegenstände beauftragt worden sein, ist der Verkäufer berechtigt, die oben genannte Lagergebühr ab dem 12. Monat nach Auftragserteilung zu verrechnen.

16. Der Verkäufer behält sich zumutbare Teillieferungen und mehrere Teilmontagen vor. Saisonal bedingt kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen.

17. Der Käufer erkennt an, dass die im Rahmen eines Kaufvertrages, Angebotes oder Schriftverkehrs aufgenommenen Kontaktdaten des Käufers für Zwecke der Buchhaltung des Verkäufers und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten können zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken des Verkäufers verwendet werden. Der Käufer stimmt weiters dem Versenden von Informationen sein Anliegen sowie Anliegen des Verkäufers betreffend an die vom Verkäufer angegebenen Kontaktdaten (Postadresse, Email-Adresse, Telefonnummer), zu.

18. Weiters erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Kontaktdaten des Auftraggebers (Adresse, Telefon, E-Mail) an - am Projekt beteiligte - Firmen und Partner (wie Kranführer, Baumeister, Installateure, etc.) weitergibt um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auch diese Firmen halten sich an die DSGVO 2018.

19. Die Vorschläge des Verkäufers zur Verwendung der Ware erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für die Tauglichkeit zu einem bestimmten Verwendungszweck. Sofern der Hersteller eines Produktes Anleitungen (Einbau, Montage, Verwendung, Wartung, Pflege etc.) zur Verfügung stellt, ist der Käufer verpflichtet, diese in vollem Umfang zu beachten da ansonsten dem Verkäufer keine Haftungspflicht trifft. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Sollte der Käufer keine Anleitung erhalten haben, ist dieser verpflichtet dies rechtzeitig beim Verkäufer einzufordern. Folgende max. Grenzwerte für das Füllwasser (vgl. geprüftes Leitungswasser) müssen vom Käufer eingehalten werden (mg/l): u.a. Ammonium 2, Mangan, 0,05, Chloride 300, Eisen 1, Kupfer 0,02, Aluminium 0,1. Folgende Wasser- Sollwerte müssen laufend vom Käufer manuell überprüft und ggf. eingestellt werden, unabhängig davon ob eine automatische Mess- und Regeltechnik in Verwendung ist: pH-Wert 7-7,2, Chlorgehalt 0,3-0,6 mg/l (freies Chlor), Aktivsauerstoff flüssig 30-50 mg/l, Brom 1-3 mg/l, Chloridwert max. 150mg/l (wöchentliche Frischwasserzugabe, Abdeckungen 2x/Woche lüften und austrocknen lassen). Bei Härtegraden ab 10° dH muss ein Härtestabilisator verwendet werden. Alternativ dazu empfehlen wir, den Pool mit enthärtetem Wasser zu befüllen.

20. Kundendienst-, Montage- und Reparaturleistungen, die nicht Mangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung sind, unterliegen den allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Arbeitsleistungen, verwendete Teile, Materialien und Nachfüllwirkstoffe werden gesondert berechnet, soweit nicht bei Auftragserteilung schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Wird eine durch den Käufer oder dritte Parteien verschuldete Montagetätigkeit des Verkäufers um mehr als 12 Monate nach Auftragsdatum verzögert, werden sämtliche nachfolgende Preiserhöhungen verrechnet. Nach spätestens 18 Monaten nach Auftragsdatum gilt das Projekt automatisch als vom Käufer ab- und übernommen, unabhängig ob das Projekt in Betrieb genommen werden konnte und muss zu 100% bezahlt werden. Es gilt als vom Käufer akzeptiert, dass von Mitarbeitern des Verkäufers getätigte Foto- und Videoaufnahmen von Baustellen- und Montagetätigkeiten im Privatbereich des Käufers zur freien Verfügung des Verkäufers stehen.

21. Der Verkäufer bietet Produkte und Dienstleistungen ausschließlich für eine private Verwendung an (keine der Gewerbeordnung unterlegenen Projekte). Für Tätigkeiten die nicht schriftlich an Pool + Wellness City beauftragt wurden, haftet der Verkäufer nicht. Der Verkäufer haftet nur für die im schriftlich vereinbarten Auftrag angeführten Produkte und Serviceleistungen. Ausdrücklich nicht beauftragbar und demnach nicht haftbar ist der Verkäufer unter anderem für: Behördliche Genehmigungen, Bauliche Durchführbarkeit des Projektes, Schäden bzw. Mängel durch von außen eindringendes Wasser und/oder Kondenswasserbildung, falsch und/oder schlecht ausgeführte bauseitige Arbeiten, Elektroarbeiten, Anschlüsse an Leitungswasser und Kanal, Stemm-, Grab- Bau- und Betonarbeiten, Setzungen des Erdreiches, Formveränderung von Holzuntergründen, Frostschäden, unzureichende Be- und Entlüftung der Technik. Bei Renovierungen bzw. Serviceleistungen haftet der Verkäufer für Schäden aufgrund von Materialermüdung (auch bei leichter Fahrlässigkeit) bzw. für die Ersatzteil-Beschaffung bauseitig bereits vorhandener Produkte nicht. Der Auftraggeber trägt bei Beteiligung mehrere Firmen und Gewerken das finanzielle Risiko der Koordination und hat die Verpflichtung, die Koordination der einzelnen Gewerke zu übernehmen und die einzeln aufeinander aufbauenden Leistungen derart zu koordinieren und zu überprüfen, dass die jeweilige Vorleistung eine taugliche Grundlage für die Nachfolgeleistung darstellt. Der Auftraggeber hat nach § 1168 ABGB Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen (z.B. Bauablaufstörungen, Behinderungen). Kommt der Grundsatz des „technischen Schulterschlusses“ im Rahmen der Prüf- und Warnpflicht zum Tragen, prüft der Auftragnehmer ausschließlich augenscheinliche Mängel die auch einem Laien auffallen hätten müssen. Folglich lehnt der Auftragnehmer ausdrücklich ab, Vorleistungen anderer Gewerke mit technischen Hilfsmitteln zu überprüfen (fremde Leistungen siehe Auszug oben oder z.B. Elektrik, Betongüte, Gefälle, Drainagen etc.).

22. Die Verpackung erfolgt in von uns bereitgestellten Materialien, diese gehen in das Eigentum des Käufers über und werden nicht zurückgenommen. Unsere ARA-Lizenznummer 15116 entbindet uns von den Verpflichtungen.

23. Schreib-, Druck- und Rechenfehler in allen Unterlagen des Verkäufers sind vorbehalten und können nach Bekanntwerden vom Verkäufer geändert werden. Kaufverträge können vom Verkäufer dementsprechend angepasst werden. Nebenabreden gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie in schriftlicher Form erfolgen und bestätigt werden.

24. Gerichtsstand ist das jeweilige für 2201 Gerasdorf bei Wien sachlich zuständige Gericht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.


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